Kritische Polizisten über Willkür & Polizeigewalt

Kritische Polizisten über Willkür & Polizeigewalt

Ghandy am Dienstag, 26.01.2010 08:34 Uhr (Rating: RatingRatingRatingRatingRating)

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In letzter Zeit häuften sich die Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Ermittlungsverfahren oder z.B. beim Umgang mit Demonstranten. Die Kollegen bilden zumeist eine Mauer des Schweigens um die Personen, die verdächtigt werden. Die Polizei - dein Freund und Helfer?

Interview über Willkür & Polizeigewalt (Teil 2):

Stimmt dieses alt hergebrachte Bild noch? Wir haben den Vorsitzenden des Vereins Kritische Polizisten e.V. ausführlich dazu befragt. Leider haben viele Menschen davon einen ganz anderen Eindruck. Nicht die Polizisten dienen den Bürgern, die Verhältnisse scheinen sich regelrecht gedreht zu haben. Wir sprachen mit einem kritischen Polizisten, der seine Überzeugung mit drei Jahren Gefängnisaufenthalt bezahlt hat. Er berichtet auch von seiner Einstellung gegenüber dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren und einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten.

gulli.com: Wenn es zu Übergriffen von Polizisten kommt, weigern sich die Kollegen häufig, gegen ihre/ihren straffällig gewordenen Kollegin oder Kollegen auszusagen, obwohl sie Augenzeugen der Straftat wurden. Wie kommt es dazu?

Thomas Wüppesahl: Wieso "häufig"? Eigentlich läuft es fast immer so. Die Bereitschaft zu Aussagen durch Polizeibeamte als ZeugInnen gegen verdächtigte oder beschuldigte Polizeibeamte stellen die absolute Ausnahme dar. Diese Ausnahmen bestätigen vielmehr die Regel. - Ja, wir können uns das sehr gut "erklären". Wobei Ihre Frage, um den Kern des Problems zu treffen, vielleicht besser so gestellt würde, dass es ohnedies nur in den seltensten Fällen zu Anzeigen kommt. Und wenn, dann stellen in der überwiegenden Fallzahl die Staatsanwaltschaften diese gegen Polizeibeamte gerichteten Fälle ein. Ohne relevante Ermittlungen, also ernsthafte Recherchen. Und wo keine Klägerin ist, da gibt es erst recht keine Richterin.

Über dieses uralte Phänomen gibt es auch brandfrische Zahlen in Drucksachen verschiedener bundesdeutscher Landtage. Die Statistiken sind eindeutig. Mittlerweile hat es ja nicht bloß etliche Drucksachen in den Landes- und dem Bundesparlament, sondern auch Ergebnisse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse gegeben. Deswegen bedauern wir, dass diese Missstände im politischen Raum nach wie als quasi offen zu erforschende Felder - eben im Sinne der von Ihnen gewählten Fragestellung - behandelt werden: Bei dem vorhandenen Erkenntnisstand fehlt der politische Wille, die für die Sicherheit und Grundrechte der Bürger in unserem Lande, aber auch für die zivilgesellschaftlich am Menschenbild des Grundgesetzes zu orientierenden Polizeien, erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Auch SPD-Abgeordnete drucksen selbst in Oppositionsrollen in schon tragisch-erbarmungeswürdiger Weise dazu herum und wenn sie den Innenminister stellen sowieso.

Das Corpsgeist-Problem in den Polizeien ist auch ein Problem der Staatsanwaltschaften, die "ihre" Hilfsbeamten in viel zu vielen Fällen gesetzeswidrig schützen. Nicht selten geht dieser Mechanismus über das bei den Halbgöttern in Schwarz vorhandene Selbstverständnis bis in die Gerichte hinein. Wir sprechen von sogenannten Polizei-Boni bei den Staatsanwaltschaften und den RichterInnen.

Der wesentliche Grund innerhalb der Polizeien für dieses gesetzesferne Agieren ist die Tatsache, dass KollegInnen, die sich gesetzeskonform verhalten, informell - häufig auch formell durch das Disziplinarrecht - fertig gemacht würden. Dies belegen alle einschlägigen Studien.

 

Die Mauer des Schweigens.

Das (er)schlagendste Bekenntnis aus den Reihen der Staatsanwaltschaften stammt von Oberstaatsanwalt Köhncke aus Hamburg, der im dritten großen Polizeiskandal in der Hansestadt Hamburg nach über 220 Zeugen- wie beschuldigtenschaftlichen Vernehmungen von PolizeibeamtInnen Mitte der 90er Jahre öffentlich kommunizierte, dass er vergleichbares Zeugenaussageverhalten zuvor nur im Bereich der Organisierten Kriminalität erlebt habe. Köhncke selbst kam von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität. Er wusste also worüber er sprach!
Mit "Vergleichbarem" meinte er: Druck von KollegInnen auf KollegInnen. Und zwar mit Nötigungen, dem Zusenden von toten Ratten als Warnung usw. - Von daher treffen Sie mit Ihrer Formulierung: "Mauer des Schweigens" den Kern des Problems. Es handelt sich um informell - wie bei der Cosa Nostra - gelebte subkulturelle Normen in den Polizeien, die in der Tat ähnlich der Omerta sind. Das findet weiterhin quasi überall statt; spätestens wenn es auf "etwas ankommt" greifen diese Mechanismen voll durch. Nur gehen weiterhin alle bedeutsamen Entscheider - auch in der Politik - über diese Fakten hinweg und tun so als wenn alles in Ordnung wäre. Sie "spielen" in ihrer politischen Praxis und der damit einhergehenden Verantwortung heile Welt.

Übrigens: Das ganze Schamprogramm läuft natürlich genau andersherum, wenn jemand als PolizeibeamtIn in Ungnade gefallen ist. Dann gibt es Polizei-Mali. Bei der Staatsanwaltschaft wie auch den Gerichten. Ein spektakulärer Fall dieser Prägung ist "Kamiar M.", der seit Juni 2009 von einer Kammer des Hamburger Landgerichts in meist lediglich ein- oder zweistündigen Terminen verarbeitet wird. Auch dabei wird Recht in einem Ausmaß gebogen, dass man sich in Feudalregimen wähnt oder in asiatischen, afrikanischen Unrechtsstaaten, aber nicht vor einem Amts- oder Landgericht der Bundesrepublik. Und beachten Sie bitte auch, dass nicht die KollegInnen in Ungnade fallen, denen sich "aus Versehen" ein Schuß aus der Dienstwaffe löst und - was für ein Pech - einen Mitbürger vom Diesseits ins Jenseits befördert. Nein, es fallen solche KollegInnen in Ungnade, die durch eine charakterlich saubere (ggf. auch "kritische") Amtsführung auffallen. Und gegen sie wird dann in einer Weise vorgegangen, als ob die Strafprozessordnung und die  Richtlinien des Strafverfahrens nicht existieren würden. Der Fall "Kamiar M." und andere Fälle illustrieren alle diese Merkmale. Wir finden Corpsgeist, Mobbing und die Mauer des  Schweigens, wenn die die jeweilige Polizei mit ihrem Mitarbeiter XY ein Problem  hat.

gulli.com: Die Mauer des Schweigens und der Druck, der intern ausgeübt wird, wie kommt es dazu? Steckt System dahinter? Warum passt man sich stets den Verhältnissen an, die man als Berufsanfänger vorfindet?

Thomas Wüppesahl: Auch dieser Prozess hat ein Bündel an Ursachen: Für die jungen KollegInnen, die frisch beschult von den Landespolizeischulen oder den Fachhochschulen in die Praxis kommen, hat sich so gut wie gar nichts geändert. Sie haben sich anzupassen. Und sie tun es. Andernfalls werden sie per Beurteilung oder informelle Ausgrenzung als "ungeeignet" aussortiert. Als ich eine dieser sogenannten Fachhochschulen vor meiner Bonner Zeit, also Mitte der 1980er Jahre - zu dem Zeitpunkt gab es diese Einrichtungen gerade knapp 10 Jahre - besuchte, beklagte sich der Professor für Erwachsenenpädagogik und Führungslehre immer wieder dahingehend, dass die von ihm vermittelten Fertigkeiten in der Personalführung Ruck-Zuck vom Tisch waren, wenn die StudentInnen auch bloß wenige Wochen im sog. berufspraktischen Studiensemester, das sich faktisch als Praktikum darstellte, gewesen sind. Keine Chance für die von ihm vermittelten Methoden und Kenntnisse! Neuerungen wurden (und werden) kaum bis gar nicht akzeptiert. Die "Altgedienten" in den Polizeischichten und Einsatzhundertschaften geben klar vor, wie es zu laufen hat.

Gerade im Dezember 2009 wurde ja bekannt, dass die groß angelegte und bereits von allen 17 Innenministern genehmigte Studie des renommierten Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen unter Prof. Heinemann, der ja immerhin mal Justizminister in Hannover gewesen ist, über "Gewalt gegen Polizeibeamte" gestorben ist. Das wesentliche Argument war die Kritik aus den Reihen der PraktikerInnen - vor allem wieder Polizeigewerkschaftler -, dass die Fragen  bzgl. von PolizeibeamtInnen selbst erlebter Gewalt unzumutbar seien. Die Kenner des polizeilichen Innenlebens fürchteten, dass Abgründe zutage gefördert würden.

Eine Studie, die dazu angelegt ist, den Innenministern Argumentationshilfen zu geben, ist den Praktikern ungenehm, weil sie - wie das mit wissenschaftlicher Arbeit so ist - umfassend ausgelegt sein muss. Genau das passiert seit Jahrzehnten. Was glauben Sie, wie häufig ich erlebte, dass der Vollzug Studien von den sog. Fachhochschulen torpedierte, weil sie für das Selbstverständnis der Polizei zu kritisch waren. Bereits in der Themensetzung! Die Polizeien wollen sich nicht kritisch hinterfragen lassen. Schon gar keine Änderungen will man durchführen. Und die Politik lässt sich instrumentalisieren anstatt ihren Primat auszuüben, wie gerade dieses Beispiel ausweist.

Jedenfalls ist die Sozialisation durch die Praxis weit mächtiger als jegliche Prägung in der Ausbildung. Und nicht bloß weil man von Beurteilungen so abhängig ist. Diese Beurteilungen sind bei dem einen Beamten für Beförderungen, andere gewünschte Verwendungen, und bei der anderen Beamtin für Aufstiegsverwendungen mit zusätzlichen Ausbildungen oder einfach so für das Ego wichtig, da sich viel zu viele über die berufliche Anerkennung einen Persönlichkeitsersatz leisten. 

Bei dieser Anpassungsleistung von in der Tat vielen mit anspruchsvollen Motiven den Beruf ergreifenden jungen Menschen findet vielfältiger Druck statt. Es gibt dabei unterschiedliche Stufen, die im wesentlichen durch die einsatzbezogenen bzw. situativen Anlässe bestimmt sind.

 

Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!

Logisch, dass man als junger Kollege sehr plötzlich in eine Extremsituation gelangen kann. Nehmen wir einen Todesschuss aus der Dienstwaffe gegen einen Bürger, der - wie nicht selten - durch nichts zu rechtfertigen ist als durch die Definitionsmacht von Polizei und Staatsanwaltschaft, also eine vorweggenommen informelle Todesstrafe. In einer solchen Konstellation wird zunächst behutsam und wenn erforderlich mit massivem Druck dem Frischling klar gemacht - sofern nicht ohnehin im Selbstverständnis vorhanden (!) -, dass er den Schützen (oder die Schützin) zu decken hat. Das mindeste was er zu leisten hat, wenn er nicht aktive Entlastungsaussagen bringt, ist: "Ich kann mich nicht erinnern.", - "Ich habe nichts gesehen." - "Ich habe nichts gehört.", zu Protokoll zu geben.

In diesem Sinne ist es also ein "System". - Bewirkt wird es, dieses System, aber durch vollkommen andere Determinanten als die zuvor gerade beschriebenen Mechanismen, die darlegen wie es funktioniert. Das in weiten Bereichen nur noch verfassungstheorethisch bestehende Primat der Politik bzw. der Verzicht einer jeweiligen Mehrheit in den Parlamenten auf Bundes- und Landesebenen trägt die Hauptverantwortung dafür. Das klingt alles weit weg? Staaatsrechtlicher Hokuspokus? Und zu abstrakt? Nein, es ist ganz nahe bei der polizeilichen Praxis und Berufswirklichkeit:

Bekanntlich verzichten die Parlamente als Ersten Gewalt in wesentlichen Zügen auf die Kontrolle der Zweiten Gewalt, der Exekutiven, der Regierungen, weil sich die Mehrheitsfraktion(en) mehr als machtsichernde Basis "ihrer" Regierung verstehen, denn als Kontrollorgane. Im Zusammenhang mit dieser greusligen Entwicklung in unseren Parlamenten bewirkt dieser Umstand, dass die Polizeien spätestens dann wenn es richtig zur Sache geht, ziemlich weit über die gesetzlich vorhandenen Grenzen hinwegarbeiten können, da es dann ("wenn es zur Sache geht") nur noch darum geht, dass man als Polizei "gewinnt". Polizei soll immer Instrument der Politik sein. Bei diesen permanenten Grenzüberschreitungen, die - logisch - in vielen Fällen glatte Rechtswidrigkeiten darstellen, kann es aus der Logik der Akteure, also im wesentlichen PolizeibeamtInnen, nicht angehen, dass sie für das so "erfolgreiche Abarbeiten" politischer Geröllhalden, die selbstredend nicht immer gesamtgesellschaftlich nützlich sind, weil sie von kleinen Gruppen über Lobbyarbeit gegen das Gemeinwohl mehrheitsfähig gemacht wurden, haftbar gemacht werden. Also läuft das ganze Programm von Mauer des Schweigens, über eingestellte Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft bis hin zu merkwürdig anmutenden Freisprüchen vor Gerichten - wenn Polizeibeamte überhaupt angeklagt werden sollten.

Sie sehen also, diese Mauer des Schweigens in der Polizei wird die ganzen Hühnerleiter hoch (= Hierarchien), bis hinein in die Ministerialbürokratien, einschließlich deren Spitzen, also Minister und Staatssekretäre, Staatskanzleien und Ministerpräsidenten, sowie großen Teilen der Parlamentarier gedeckt und sogar gewollt. Denn selbst viele oppositionelle Abgeordnete wissen darum und schweigen nicht aus Naivität oder mangelnden Einschätzungskompetenzen, sondern deshalb, weil sie im Falle der Regierungsübernahme genauso "komfortabel" ihre Polizei als unmittelbarstes Instrument des staatlichen Gewaltmonopols einsetzen können möchten, um dann ihre politischen Ziele bzw. jene der ihnen nahestehenden Kräften ggf. mit Gewalt durchsetzen zu können.

 

Kennzeichnungspflicht für Polizisten sofort!

gulli.com: Was halten Sie von der vielfach geforderten Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Welche Probleme könnten bei der Einführung entstehen?

Thomas Wüppesahl:  Wir halten sehr viel von der Kennzeichnungspflicht. Es ist eine Forderung, die seit den 1970er Jahren aus dem bürgerrechtlichen Bereich erhoben wird. Sie muss kommen. Dringender denn je. Immer wieder urteilen Gerichte, dass zwar klar ist, dass ein (oder mehrere) PolizeibeamtInnen Täter seien, aber man den (oder die) polizeilichen Täter nicht ausmachen könne, weil alle befragten Polizeizeugen an zeitlich limitierter, sachverhaltsbezogener Teilamnesie leiden würden.

Ihr Stichwort von weiter oben ist auch hier einschlägig: "Mauer des Schweigens", Omerta. Die betroffenen BürgerInnen als Opfer staatlicher Gewalt vermögen die UniformträgerInnen halt nicht auseinander zu halten. Und das ist nachvollziehbar. Meistens sind die Beamten durch ihre Schutzkleidung (Helm etc.) auch gar nicht individualisierbar. Gerade in Berlin fand im September 2009 neuerlich ein solcher Vorgang anlässlich der Demonstration gegen die vollkommen ausgeuferte Überwachung von uns Bürgern durch den Staat im September 2009 statt. Ein Mann wurde brutal zusammengeschlagen, die Beamten gucken weg bzw. schirmen ihn sogar ab, siehe auch hier.

Gewissermassen bandenmäßiges Auftreten oder organisiertes Vorgehen, so jedenfalls würde es in Polizeiberichten stehen wenn die TäterInnen nicht KollegInnen gewesen wären! Selbst die videografierenden Beamten drehten die Kameras, statt auf das Geschehen zu lenken - wie es ihr Auftrag wäre - ,weg usw usf. - Kurzum: Das leider übliche Programm unserer "Freunde und Helfer".

Nur: Dieses Mal gab es viele andere zivilgesellschaftliche Kameras, die den staatlichen Überfall dokumentierten. Das ist eines von hunderten, wenn nicht tausenden Beispielen, dass sie nur mit eigenen handfesten Ermittlungen noch gegen die Vertuschungs- und Täuschungshandlungen des Staates, einschließlich (!) der Staatsanwaltschaft und viel zu vieler RichterInnen, ankommen. Und scheinbar gibt es in Berlin derzeit auch eine Polizeiführung, die tatsächlich zu anderen Ufern kommen möchte. Schau´n wir mal, ob sie dort ankommen darf. - Ergo: Kennzeichnungspflicht sofort!

gulli.com: Wie ist das zu verstehen? Zu welchen Ufern möchte sich die Berliner Polizeiführung denn aufmachen?

Thomas Wüppesahl: Man hat in der Bundeshauptstadt die notwendigen Normen geschrieben, um endlich die individuelle Kennzeichnung der Berliner PolizistInnen umzusetzen. In der Bundesrepublik wäre es ein Novum. Derzeit liegen diese Vorlagen beim Personalrat der Berliner Polizei. Die Mitglieder des Personalrats bestehen in der überwiegenden Mehrzahl aus Funktionären der drei großen Berufsverbände. Und die haben ihr eigenes Selbstverständnis zu den Fragen: Schutz der BürgerInnen vor Grundrechtseingriffen in der besonderen subkulturellen Polizei-Relation versus den Wünschen der PolizistInnen zum Erhalt ihrer "Gestaltungs"-freiheiten im tagtäglichen Dienst am Bürger. Und tatsächlich, während wir unser Gespräch entwickeln, kommt gerade eine Pressemitteilung des grünen innenpolitischen Sprechers aus dem Abgeordnetenhaus Berlin, Dr. jur. Benedikt Lux, ein, wonach der Personalrat die Vorlage für eine Kennzeichnung ablehnen wird. Genau das war zu erwarten. GdP-Funktionäre wissen nun mal wie ihre (Wahl)Basis tickt.

Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es nachgerade absurd, dass Polizeibeamte über die uniformierte Ausstattung  - die sollte ja gerade im Auftreten vereinheitlichen, Neutralität signalisieren, und nicht Verantwortlichkeiten atomisieren - seiner Polizeibeamten die individuelle Verantwortlichkeit auf nahezu Null schraubt, bei geschlossenen Einheiten Ku-Klux-Klan-Effekte eintreten und dies bundesweit vielfachst durch RichterInnen, StaatsanwältInnen sowie parlamentarische Initiativen belegt ist. Selbst wenn die meisten nur damit herumdrucksen, sich nicht öffentlich zitiert sehen möchten, weil sie ja auch "für" die Polizei sind. Tatsächlich tun alle diese um solche Missstände wissenden Personen aus den Ermittlungs- und Justizapparaten unseren Polizeien einen Tort an. Unserer Gesellschaft sowieso. Diese Schizophrenie zwischen gesellschaftlicher Wirklichkeit und dem Pathos bei Sonntagsreden läuft nun bereits seit Jahrzehnten.

gulli.com: Befürchten Sie wie einige Ihrer Kollegen eine "Vorverurteilung" der Beamten durch die Kennzeichnung? Welche Form müsste sie haben, um für die Beamten sicher und akzeptabel zu sein?

Thomas Wüppesahl: Es fände keine "Vorverurteilung" statt. Gerade die staatliche Organisation - "Ihre" Polizei -, die gleich nach den Nachrichtendiensten, inzwischen alles mögliche kontrolliert und sogar "präventiv" auch in Rechtsstellungen der BürgerInnen hinein geht, argumentiert demagogisch von "Vorverurteilung", wenn die Beamten mit Namens- oder Kennziffernschildern zu individualisieren wären. PolizistInnen sollen alles kontrollieren können und wollen unkontrolliert bleiben?! Wer kontrolliert die Kontrolleure?! Auch so kann man die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes aus Art. 19, Absatz 4, aushebeln. Gewissermaßen faktische Immunität, wie sie z.B. sogar rechtlich für die Eurocops besteht?! - Das eine wie das andere sind permanente von den Instanzen - leider auch unseren Parlamenten - geduldete bzw. durch ihr Tun geschützte rechtsstaatswidrige Skandal-Kontinuitäten und Gift für jedes republikanische Gemeinwesen.

Wir Kritischen PolizeibeamtInnen halten Namensschilder wie Nummern für praktikabel. Sicher für die Beamten sind sie ohnedies. Die Widerstände dagegen sind Schutzbehauptungen gegen einen effektiven Rechtsschutz für die BürgerInnen. Dieser Rechtsschutz ermöglichte auf seiner anderen Seite endlich das Herstellen von Verantwortlichkeiten bei den Polizeien. Sowohl dienstaufsichtlich, staatsanwaltschaftlich, aber auch für Gerichte; wenn diese dann möchten. Es ist eigentlich nur peinlich. Diese Diskussion erlebe ich seit den 1970er Jahren im politischen Raum. Und sie ist noch älter!

gulli.com: Ist die Kennzeichnungspflicht denn wirklich so elementar?

Thomas Wüppesahl: Ja. Es geht nicht "bloß" um Demonstrationen. Denken Sie auch an die von bei SEK-Einsätzen malträtierten Personen. Mal wird in einem falschen Objekt aufgeschlagen, weil der Durchsuchungsbefehl veraltet ist, jemand umgezogen ist oder andere menschliche Fehler auftreten, aber die Person erst einmal nach allen Regeln der (polizeilichen) Künste mit den handlungsbedingten Kollateralschäden fixiert wird, "Sicherheit hergestellt", denn: "Wo gehobelt wird, fallen Späne". Ein anderes Mal wird im vollkommenen Übermaß jemand körperlich misshandelt und kann dann jahrelang versuchen durch die Instanzen irgendeinen Ausgleich zu erhalten.

Dabei wird es dem von Polizeigewalt geschädigten Bürger so gut wie unmöglich gemacht, den einzelnen Beamten in die Haftung zu bekommen, weil dieser nicht auszumachen ist, seine KollegInnen in falscher Kameraderie befindlich - Omerta ganz praktisch - nichts sagen oder gut ab- und besprochen lügen, und die Rechtsabteilungen von Polizei und Innenministerium normale Interessenvertretung vornehmen anstatt Dienstleistungen für den Bürger zu erbringen, also faktisch gegen den Bürger arbeiten, um den Staat gegen den Bürger zu schützen. Diese SchreibtischtäterInnen, ihre fehlende Zivilcourage und Tatbeiträge an Übergriffen bzw. deren nachbereitenden Absicherung (= Verdunkelungshandlungen) wird auch viel zu sehr vernachlässigt. Es bleibt dann nur noch der zivilrechtliche Ausweg über die sog. Staatshaftung. Nach zig Jahren. Wenn überhaupt. Dies alles in Kernbereichen öffentlich-rechtlicher Bürger-Staat-Beziehung. - Diese Fälle gibt es vielfach dokumentiert, gerade in 2009 wieder ein ehemals selbstständiger Kaufmann aus Köln, der vom SEK vor vielen Jahren zum Krüppel geschlagen wurde. Der Mann ist nun Invalider und durfte sich mit einem absurden Kompromiß vom (juristischen) Acker machen. Er war zu mürbe gemacht worden, um weiter zu kämpfen. Alle Strafverfahren gegen die Prügelbeamten der Elite-Truppe sind eingestellt. Wobei er zu dem Promille der Polizeiopfer gehört, die überhaupt so lange haben durchhalten können!

Oder dieser Tage wieder solche Übergriffe, die dann bürokratisch klein gemahlen werden. Es gibt Fälle, in denen bei Fest- oder Ingewahrsamnahmen der Kopf der betroffenen Person mit voller Wucht auf den Asphalt geschlagen werden. Was soll das? Warum findet dazu keine angemessene Bearbeitung im medialen wie politischen Raum statt? Sie merken, auf den justiziellen Bereich setze ich schon gar nicht...

Hingegen: Wenn Polizeibeamte zu Schaden kommen, dann kann die Empörung - auch im politischen Raum - gar nicht groß genug sein. Sind Nichtpolizeibeamte Bürger zweiter Klasse?

gulli.com: Könnte die Kennzeichnungspflicht andererseits nicht die Arbeit der Polizisten erschweren oder gar ihre Ermittlungen behindern?

Thomas Wüppesahl: Behinderungen wobei? Rechtmäßigen Hausdurchsuchungen? Rechtmäßigem Handeln bei Eingriffsmaßnahmen schlechthin? - Mit Ihrer Frage berühren Sie das Wesen von Kontrolle, von Schutz, bis hin zu den Abwehrrechten der Bürger gegenüber dem Staat, also den Grundrechten. Was sind die Grundrechte noch wert, wenn Polizeibeamte unkontrolliert und nahezu durchgängig folgenlos auf ihnen herumtrampeln können?

Selbstverständlich bedeutet Kontrolle in der Regel ein Verlust an Durchschlagskraft. Dabei wird nicht die Effizienz beeinträchtigt, sofern man den Begriff "Effizienz" als ausgewogenes Maß zwischen Grund- und Freiheitsrechten im Verhältnis zu dem Sicherheitsbedürfnis bei Bürgern und Staat definiert. Vielmehr fände durch solche Kontroll- und Zuordnungsmöglichkeiten die von dem Grundgesetz als normativer Werteordnung gewünschte individuelle Verantwortlichkeit von PolizeibeamtInnen überhaupt erst statt. Und was immer wieder verkannt wird: Verfassungstheorethisch sind die Grundrechte für die BürgerInnen Abwehrrechte gegen den Staat!

Kurzum: Kontrolle bedeutet immer Reibung, Konflikte, Auseinandersetzung, Ausgleich usw. Ihre Frage auf die Staatsform übertragen hieße eventuell auf die Streitkultur einer lebendigen pluralistischen Demokratie zugunsten einer Diktatur zu verzichten.

Oder nehmen Sie die von mir angeführten Beispiele: Versammlungen, also Demonstrationen, oder SEK-Einsätze. - Wollen wir noch mehr Gerichtsurteile der beschriebenen Art sammeln? Gerade aktuell wird mit den Aktionen von Bürgern gegen das Hamburger Polizeigebäude im Schanzenviertel, bei dem Streifenwagen brannten, Steine gegen Polizeibeamte flogen, "locker" von Mordversuchen schwadroniert.

Versuchter Mord? - Mit Verlaub, ich arbeitete in einer Mordkommission: Die Grenze zum versuchten Mord könnte eher überschritten sein, wenn für den Nahkampf geschulte Beamte mit aller Gewalt einen Schlagstock ins Gesicht oder auf den Hinterkopf schlagen, übermotivierte Uniformträger Menschen bei willkürlichen Festnahmen mit aller Wucht den Kopf auf den Asphalt schlagen. Oder was ist mit dem doppelten Schädelbasisbruch einer flüchtenden Demonstrantin, weil sie von hinten den Schlagstock über den Kopf gezogen bekam? Tod oder Behinderung dürfen nicht einfach in Kauf genommen werden. Kürzlich erhielt ein Polizeiopfer 100.000 Euro Schmerzensgeld. Er ist für immer querschnittsgelähmt.

 

Sind Nichtpolizeibeamte Bürger zweiter Klasse?


Vollendeter Mord könnte es sein, wenn staatliche Waffennarren Menschen wie Alexandros Grigoropoulos, Carlo Giuliani, Tennessee Eisenberg oder Oscar Grant erschießen. In mehreren dieser benannten Fälle litten PolizeibeamtInnen als ZeugInnen in einem solchen Maße unter Gedächtnisverlusten, dass man Fragen nach deren Polizeitauglichkeit stellen sollte. In manchen solcher Fallkonstellationen handelt es sich um sanktionsfreie staatliche Hinrichtungen. So etwas kommt jährlich vielfach vor. Und eben auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Vollendeter Mord könnte es sein, wenn in der "Obhut" rassistisch agierender PolizeibeamtInnen Oury Jalloh in seiner Zelle anzünden und verbrennen lassen. Und analysieren Sie bitte was es häufig für Kraftanstrengungen benötigte, dass überhaupt ermittelt und ein Hauptverfahren eröffnet werden konnte! Mit welch kläglichen Ergebnissen.

Bei den Hamburger Vorfällen wird flott vom Hocker von versuchtem Mord geschrieben (Medien) oder gesprochen (Hamburger Bürgerschaft). Dasselbe geltende Strafgesetzbuch wird offensichtlich von denselben Menschen sehr unterschiedlich aus- und angelegt. Oder soll das geschehen, damit Polizeibeamte "motiviert" bleiben? Man kann sich auch alles so hindrehen, wie's einem politisch gerade in den Kram passt, nur sollte dann auch niemand mehr das hohe Lied vom Gleichheitsgrundsatz anstimmen.

gulli.com: Wie sieht die psychologische Betreuung der Mitarbeiter der Polizei im Detail aus? Werden solche Angebote angenommen oder müssen diejenigen befürchten, von ihren Kolleginnen als "Weicheier" angesehen zu werden?  

Thomas Wüppesahl: Es könnte sein, dass ein Missverständnis über die Funktion und Rolle von sog. Polizei-PsychologInnen bei den Polizeien vorliegt? Die sind weniger dafür vorhanden, individualpsychologische Hilfe zu leisten, als vielmehr im Wesentlichen zur Unterstützung des Einsatzgeschäfts: Also bei Geiselnahmen, Täter-Einschätzungen etc.

Als Abfallprodukt werden selbstredend auch KollegInnen betreut, wenn sie bspw. nach fürchterlichen Verkehrsunfallopferbildern traumatisiert sind, sie werden auch angeboten, wenn ein Kollege von der Schusswaffe Gebrauch machte, meist in ein Kriseninterventionsteam integriert etc., aber halt lediglich als Abfallprodukt. Für so etwas hält der ausdifferenzierte Markt der ÄrztInnen und PsychologInnen genügend Kapazitäten vor.

Es ist auch nicht ungefährlich für PolizeibeamtInnen sich diesen in der Regel angestellten Polizei-PsychologInnen zu öffnen. Wer wollte verhindern, dass der Dienstherrn die bei ihrer Betreuungsarbeit gewonnenen Informationen aus zum Teil dem tiefsten Inneren von PolizeibeamtInnen abruft und verwertet?

 

Polizisten werden lediglich als "Abfallprodukt" psychisch betreut !

Für den Volkssport Nr. 1 in der Bundesrepublik - Mobbing -, der auch in den Polizeien rege betrieben wird, werden sie kaum eingesetzt. Aus meiner Betreuungsarbeit von gemobbten PolizeibeamtInnen kenne ich alleine aus Hamburg drei Einzelfälle, in denen angefragte PolizeipsychologInnen eine Mediation bzw. andere Formen der Konfliktbearbeitung rundweg ablehnten. In anderen Bundesländern und den Bundespolizeien sieht es nicht anders aus. Aber dafür sind mir Fälle bekannt - zum Teil gingen diese Sachverhalte durch die Medien -, in denen sie bei Mobbing und auch Selbstentleibungen eingesetzt wurden, um die Angehörigen zu bearbeiten, dass ja kein dienstlicher Bezug existiere bzw. hergestellt werden soll. Das also öffentlich der Hintergrund dieser unfreien "Freitode" ja keine dienstlichen Bezüge aufweist.

Diese PolizeipsychologInnen sind sich bei ihrer Auftragsarbeit also nicht zu schade, in vielen Fällen offenkundige Bezüge bei Suiziden in den Reihen der Polizeien - meistens mit der Dienstwaffe - zum dienstlichen Geschehen mit ihren im Studium erlernten Methoden und Kenntnissen wegzukommunizieren. Das erspart den Dienstherren im Bund und in den Ländern viele Prozesse, und manche schlechte Presse. Als Nebeneffekt braucht's dann auch keine Veränderung an den eigentlichen dienstlichen Ursachen solcher Exzesse. Und - um Nachfragen wg. Glaubwürdigkeit gleich vorwegzukommen -, wir kennen mehrere solcher Fälle und sie scheinen nicht aufzuhören! - Diese Form von pervertiertem Krisenmanagement setzte nach den drei durch Dienstwaffen vorgenommenen Suiciden von Polizeibeamtinnen vor 10 Jahren - in 1999 - ein, und ist bis heute ausgesprochen professionell entwickelt.

gulli.com: Was tun Psychologen denn nun tatsächlich bei der Polizei?

Thomas Wüppesahl: PolizeipsychologInnen sind in ihrem Kern ein Personalinstrument zur Effizienzerhöhung polizeilicher Arbeit. Sie sind dem Vollzug untergeordnet. Auch wenn sie in Kriseninterventionsteams mitmischen. Mehr nicht. Und, bitte bedenken Sie, dass auch dieser Berufsstand zu fürchterlichsten Anwendungen in unseren Gesellschaften missbraucht wird und sich missbrauchen lässt: Ob nun bei verschärften Vernehmungsmethoden, psychologischer Kriegsführung, Weiterentwicklung des Konsumterrors bei der Marktforschung... - Das Vorhandensein von Psychologen, wie Polizeibeamten, ÄrztInnen usw. ist nicht per se wertvoll, sondern kann nur anhand der sozial nützlichen oder unnützlichen Einsatzform bewertet werden. PsychologInnen in den Polizeien sind janusköpfig, immer - wie PolizeibeamtInnen selbst - weisungsgebunden, und werden immer wenn es darauf ankommt, der Weisung von oben entsprechen anstatt einem individualpsychologischen Erfordernis der Familienmitglieder, die durch Suizid gerade den Mann, Vater, Sohn verloren haben bzw. der eigenen fachlichen Überzeugung zu folgen.

Nehmen Sie das Beispiel Sylvia Braun vor 10 Jahren: Dort übten staatliche Mitarbeiter massiven Druck auf die Eltern der Sylvia Braun aus, die sich das Leben genommen hatte, endlich mit den Kritiken an der bayrischen Polizei und den Verwicklungen ins Dienstgeschäft aufzuhören. In diesem Fall vermochte der Rechtsanwalt der Eltern der sich mit der Dienstwaffe entleibten Kollegin immerhin ein Schmerzensgeld vom bayerischen Freistaat heraushandeln. Fragen Sie ggf. selbst nach. Die anderen Fallbeispiele erspare ich mir.

Ziehen Sie gerne den Vergleich: So wie es in Afghanistan zum jetzigen Zeitpunkt im Januar 2010 lediglich zwei Psychologen und einen Truppenpsychiater für 4220 Männer und Frauen gibt, die mehr oder weniger dabei zusehen, wie die offizielle Zahl der posttraumatisierten SoldatInnen mit 0,5 % angegeben wird, die tatsächliche Dunkelziffer aber bei fünf bis acht Prozent liegt, und allein im ersten Halbjahr 2009 170-mal Posttraumatisches Belastungssyndrom (PTBS) diagnostiziert ist, man sich also langsam bei der bekannt gemachten Quote an die 10 % heranrobbt, so gehen Sie bei Ihrer Betrachtung für den Polizeiberuf bitte davon aus, dass es den Verantwortlichen eigentlich ziemlich egal ist, wie es dem einzelnen Polizeibeamten geht. Der Beamte soll funktionieren und die wenigen PsychologInnen - wie auch die kirchlichen Polizeiseelsorger - sollen genau dies mit herstellen!

Selbstredend sollen PsychologInnen bei den Polizeien die Auswahlbedingungen des Nachwuchses mit bestimmen. Das findet auch statt. Und wird gleichwohl - wie alles andere gerade sozialwissenschaftliche auch - zur Seite geschoben, wenn der Vollzug es für opportun erachtet.

gulli.com: Sie sind Wirtschaftskriminalist. Warum boomt selbst nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes die Wirtschaftskriminalität dermaßen?

Thomas Wüppesahl: Weil dort die eigentliche Musik spielt. Die Wirtschaft ist das Geld. Geld regiert leider die Welt. Oder auf polizeiliche Verhältnisse übersetzt: Zwar tauchen täglich Polizeiberichte in nahezu allen Medien auf, zum Teil seitenlang, aber was wirklich in der Politik interessiert, sind Wirtschaft, Finanzen und öffentliche Haushalte! - Deshalb wollte ich ja von Anbeginn meiner polizeilichen Tätigkeit in genau diesem Bereich - Wirtschaftskriminalität (Wikri) - arbeiten. Gerade dieser Tage wird der Zweiteiler von Dieter Wedel ausgestrahlt: "Gier". Dort wird mit dem Pseudonym "Dieter Glanz" im Wesentlichen entlang der Vita von Jürgen Harksen, dem 800 Millionen Betrüger aus Hamburg, ein klein wenig des Bodensatzes und der Funktionsweise von Wikri aufgezeigt. Dieser Fall wurde an der Dienststelle des LKA Hamburg bearbeitet, an der ich tätig war, dem LKA 221. Ich durchsuchte den Schreibtisch von Harksen in Hamburg und könnte Ihnen noch reihenweise Traurigkeiten gerade der Hamburger Staatsanwaltschaft in nur diesem Fall darlegen.
Und in den Staatsanwaltschaften - wie bei den Polizeien - streben die guten starken Kräfte in der Regel nicht in diese Abteilungen, sondern zu Rauschgift, Terrorismus, Mord, also dorthin wo man Karriere machen kann. In den Wirtschaftsabteilungen finden Sie also eher Ärmelschonertypen.

Die jährlichen Meldungen der Hamburger OK-Zahlen an das BKA nach Wiesbaden bestanden zu über 50 % aus Wirtschaftsdelikten. Danach kamen Rauschgift, Kfz usw. - Auch dieser Bereich - Wirtschaftskriminalität - wird bundesweit schwach gehalten. Das stellt nichts anderes als verkappte Standortpflege für die Wirtschaft dar. Ist doch logisch: Je weniger Kräfte sie haben, um Verdächten sorgfältig nachzugehen, um so weniger hellen sie aus dem Dunkelfeld auf. Wie bei der Steuerfahndung, der Betriebsprüfung etc. - Wo sie hinschauen: Standortpflege für unsere notleidende Industrie...
Um direkt an Ihre Frage anzuknüpfen: Die "Unregelmäßigkeiten", nach denen sie fragen, sind in diesem Bereich strukturell determiniert. Was es dann noch an Spielmöglichkeiten gibt, um gewünschte Verfahrensergebnisse zu erhalten. Damit meine ich nicht bloß brutal-profane Weisungen, sondern zum Beispiel weiß jeder Dienststellenleiter, was welcher Sachbearbeiter aus welchem kriminalpolizeilichem Ansatz machen kann, oder auch nicht...

Aber wollten wir wirklich in diesem Gespräch dort inhaltlich einsteigen, verschöbe sich das Interview vollkommen. Ich jedenfalls wurde 1996 aus dem Abteilung Wikri zwangsversetzt, nachdem ein Konzeptpapier, das ich zu den Hamburger Verhältnissen, also Analyse plus Verbesserungsansätzen, auf der Seite 1 des Hamburger Abendblattes lanciert worden war. Alleine in diesem Beispiel finden Sie also diverse in unserem Gespräch dargestellte Mechanismen wieder. Was aber noch erschreckender ist: Die Verhältnisse in der Wikri, wie ich sie vor jetzt 13 Jahren beschrieben hatte, sind immer noch so, und noch schlimmer: Vollkommene Unterlegenheit von Staatsanwaltschaft, Kripo sowie Gerichten.

gulli.com: Wie beurteilen Sie den Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr für innere Angelegenheiten? Ist das das richtige Signal? War das beim G8-Gipfel in Heiligendamm im Sommer 2007 erfolgreich? Oder anders gefragt: Für wie demokratisch halten Sie unsere Demokratie derzeit?

Thomas Wüppesahl: Bundeswehr im Inneren außerhalb des Katastrophenschutzes einzusetzen wäre ein Horror. Gucken Sie nur nach Afghanistan: Offene Rechtsbrüche, eigentlich gilt noch das StGB, tatsächlich arbeitet man nach Völkerrecht (und nicht nur, um den Oberst Klein vor dem Kadi zu bewahren), Verrohung auf allen Seiten, Desinformation des Parlaments, Idiotentests für die Öffentlichkeit, politische Verwerfungen mit inzwischen Austausch des Generalinspekteurs der Bundeswehr, einem Staatssekretär und einem Verteidigungsminister usw. - Der Einsatz von Bundeswehr im Innern setzte Bürgerkriegsszenarien voraus, um überhaupt eine rechtlich vertretbare Tatsachenbegründung finden zu können. Es stellte den Offenbarungseid jeglicher Zivilgesellschaft dar. Ein GAU für jede Zivilgesellschaft. Oder - um den Wortlaut Ihrer Frage zynisch zu bedienen: Ja, das "richtige Signal", um die letzten Festen zivilgesellschaftlicher Normalität auch noch zu schleifen.

 

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre der GAU für die Zivilgesellschaft.

Diese Überlegungen - Militär im Inneren und jede denkbare Gelegenheit zu nutzen, wie ja schon zu den Fußball-Events versucht, dafür Vorzeigemodelle zu initialisieren - basieren auf der konsequent gedachten Erwartung eines Herrn Schäuble, dass wir beim Fortschreiben des neoliberalen Kapitalismus-Modells zwangsläufig auf soziale Unruhen zusteuern werden, bei denen die Polizeien in der Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die dann eintretenden Lagen nicht unter Kontrolle werden halten können. Nichts anderes ist Grundlage dieser Überlegungen und Anstrengungen. Und Fußball-Meisterschaften oder G8-Gipfel dienen lediglich als Büchsenöffner für solche rechtlichen Verrohungen, die wiederum nur die Vorstufe weiterer Verrohungen auf den Straßen darstellen und der Politik der Sorge entledigen, ihren Job zu machen.

Das mag sich für die eine und den anderen wieder zu radikal anhören, aber erinnern wir uns: Am 9. Mai 2007 durchsuchten etwa 900 Polizeibeamte auf Grund von richterlichen Beschlüssen im Auftrag der Generalbundesanwältin Monika Harms 42 (!) Objekte in den sechs Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Darunter auch Privatwohnungen des Convergence Centers. Vorgegeben wurde, dass gegen militante Gegner des G8-Gipfels ermittelt werden würde. Zu vorläufigen Festnahmen oder Haftbefehlen kam es dabei nicht. Auch in den bis zum Gipfel folgenden Wochen gab es keine Festnahmen aufgrund der Ermittlungen. Bei der Razzia wurden Wecker, Drähte, Uhren und größere Feuerwerkskörper entdeckt. Dolle Resultate. Es handelte sich um klassische Ausforschungsermittlungen. Es wurde unter dem Deckmantel eines politischen Paragraphen des Strafgesetzbuches  herumgeschnüffelt. Die Polizeien, Staats- wie Bundesanwaltschaften hatten nichts in der Hand, behaupteten aber die dreistesten Terrorverdächte - und schon ging die Post ab, um möglichst etwas "in die Hand" zu bekommen.

Im Januar 2008 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), also für die Behörden dumm gelaufen, dass die Razzien rechtswidrig waren. Die Bundesanwaltschaft war nicht einmal zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten - genau das war aber der behauptete wesentliche Grund für die Beantragung der Durchsuchungsbeschlüsse (= Ausforschungsermittlungen) gewesen.

Auch sei - so der BGH - keine besondere Bedeutung des Falles zu sehen. Beides ist aber Voraussetzung für eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft. Bitte beachten Sie vor allem den Zusammenhang zu Ihrer Frage und vollkommen losgelöst von den zur Aufklärung gegen DemonstrantInnen bei Heiligendamm eingesetzten Tornados der Bundeswehr und anderem militärischem Spürgerät und durchdenken Sie selbst einmal: Was wird erst los sein, wenn es in diesem Land zu tatsächlichen Anschlägen kommt, wenn die Halluzinationen, Albträumereien und Informationsdürste bestimmter Ermittler bereits bei einer ganz normalen polizeilichen Großlage aus dem Anlass des Besuches mehrerer Regierungschefs - mehr lag nicht vor - solche massiven Rechtsverstöße bewirken.

Auch hier wieder: Kennen Sie irgendeine Remonstration? Tolle Beamte. Übrigens hat "toll" ja auch noch eine andere Bedeutung als die lobende Interpretation.

Und da wir ja gerade rechtliche Tollheiten ansprechen: Kurz vor dem hohen Fest Weihnachten 2009 griff die aus Hamburg stammende Generalbundesanwältin Monika Harms schon wieder zu einem solchen Hammer wg. der Vorgänge um die Polizeiwache Lerchenstraße (Schanzenviertel) in Hamburg. Nun erklärt sie sich für zuständig, weil es sich um eine kriminelle Vereinigung handele. Dieser Frau müsste die Zuständigkeit für Hamburg (und nicht bloß dafür) entzogen werden! Diese rechte Hardlinerin hat längst alle Maßstäbe verloren. Wie oft Frau Harms in ihrer Rolle als GBA'in schon auf die Nase fiel, lässt sich beispielsweise hier nachlesen. Sie hat ein rotes Tuch vor dem Gesicht, wenn es um Hamburgensien geht. Und Frau Harms wurde von einer Sozialdemokratin die Ernennungsurkunde ausgehändigt.

gulli.com: Gibt es eine Beschlusslage bei den Kritischen Polizistinnen und Polizisten zu den Staatsschutzparagraphen?

Thomas Wüppesahl: Unsere Position als Kritischer PolizeibeamtInnen besteht seit den 1980er Jahren. Der auch hier missbräuchlich als Ausforschungsparagraph benutzte § 129a ff StGB gehört abgeschafft.

Aber es lief ja noch schlimmer: Im Vorfeld des G8-Gipfels wurde nach einem richterlichen Beschluss durch die (welch´ Überraschung?!) Hamburger Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft in einem Hamburger Postverteilungszentrum Briefpost mehrerer Stadtteile über zwei Tage vor der Zustellung angehalten und geprüft. Auch sind Beamte bei Briefkastenleerungen anwesend gewesen und entzogen dabei verdächtige Briefe noch vor dem Transport (!) in das Briefzentrum dem gewöhnlichen Logistikweg. Erst nach einer Prüfung sind die Briefe der Deutschen Post zum Transport wieder übergeben worden. Jede "verdächtige" Sendung wurde dabei von der Polizei geöffnet. Zwölf Beamte waren für mehrere Tage in einem Briefzentrum der Deutschen Post AG für die Postdurchsuchung abgestellt. Alles rechts- und verfassungswidrig. Sogar mittlerweile offiziell durch Bundesgerichte bestätigt. Und darüber hinaus eine unglaubliche Vergeudung von Personal. Remonstrationen gegen diese nachrichtendienstlichem Vorgehen ähnlichen "Ermittlungen" sind nicht bekannt. Es gibt scheinbar Kadavergehorsam in diesen Polizeigruppen bzw. rechtliche Schwachstellen größten Ausmaßes oder blanken Opportunismus. Jede dieser Alternativen muss die Zivilgesellschaft - die Politik gehört dazu, auch wenn Herr zu Guttenberg uns gerade ein kräftiges Stück militarisiert - mit Sorge erfüllen und belegt neuerlich wie wichtig unser Berufsverband ist.

Und jetzt soll auch noch Militär bei diesen Übergriffen eine Steigerung herbeiführen? Es gibt schon jetzt  zu viele "übermotivierte" KollegInnen, die bei bestimmten Verbrechen gleich ganz Hamburg umstellen möchten.

Daneben versuchte das Hamburger Landeskriminalamt, Internetcafes zur Installation von Videoüberwachung zu bewegen, um die Aufnahmen anschließend auswerten zu können. Außerdem seien Märkte der Drogeriekette Schlecker ins Visier des Staatsschutzes gelangt - alles Polizei, kein Verfassungsschutz -, da an Orten von Brandanschlägen auf Automobile Utensilien aus diesen Märkten gefunden worden seien. So etwas Lächerliches könnte im Normalfall nicht einmal ein Polizeischüler bei einer Übung abliefern ohne als Trottel dazustehen.

Unterschätzen Sie auch nicht, wenn solche Heißsporne wie Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, bei der "Gelegenheit" des G8-Gipfels vor einem zunehmenden Einfluss früherer RAF-Terroristen auf die heutige linke Szene warnte. Für das Formulieren dieser "Warnung" dienten diesem Heißsporn Auftritte von Inge Viett und Ralf Reinders bei Maikundgebungen. Wörtlich sagte Freiberg: "Wir werden es noch erleben, dass Linksextremisten Brandanschläge verüben und sich dabei auf die RAF beziehen." - So lange solche Typen die Ohren von (gerade) sozialdemokratischen Innen- und JustizpolitikerInnen finden, brauchen wir uns über gar nichts wundern. Es wird munter weiter eskaliert anstatt zu deeskalieren. Solche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung jung gebliebenen Typen wie Freiberg  verdienen sich keine Meriten, wo  wieder und wieder stattfindende Jagden auf anders aussehende Mitbürger bekanntlich sogar mit tödlichen Ausgängen enden und bei denen die Polizeien eine nach der anderen Einsatz- und Ermittlungs“panne“ generieren: Mal kommt man partout nicht aus dem Startblock und ist erst nach Handlungsende am Tatort. Ein anderes Mal werden der Tatort zertrampelt oder andere Beweiserhebungsmöglichkeiten unterlassen, dass man schon eher den Eindruck von einem Spurenvernichtungskommando hat usw. - Aber bei solchen Anlässen tauchen die Spezies von GdP oder der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund weg.

Das Gespräch führten Annika Kremer und Lars Sobiraj.

Bild von Herrn Wüppesahl, Ausschnitt von Donna Casino @ deviantart.net, thx!

Teil 1 der Interviewserie handelt von Überwachung, ELENA und der schwarz-gelben Koalition. In Teil 3 geht es um Beweisunterdrückung und Vertuschungen bei der Polizei.

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1 Reaktionen aus dem gulli:Board

Ghandy am 25.01.2010 21:37:04:
In letzter Zeit häuften sich die Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Ermittlungsverfahren oder z.B. beim Umgang mit Demonstranten. Die Kollegen bilden zumeist eine Mauer des Schweigens um die Personen, die verdächtigt werden. Die Polizei - dein Freund und Helfer? [url=http://www.gulli.com/new...

Ghandy am 25.01.2010 22:08:53:
Bitte hier diskutieren, danke...

vgwort
 

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