Firebird77 am Freitag, 04.12.2009 11:59 Uhr
Bereits am 10. Juni ist das Urteil ergangen, doch erst gestern wurde es bekannt. Der Grund dafür ist - neben den Mühlen der Justiz - vielleicht auch die Brisanz des Urteils. Die GEMA hatte einen Prozess gegen eine Werbeagentur führen müssen. Man wollte eine Vergütung für Musik haben, die in Werbespots verwendet wird. In den ersten beiden Instanzen bekam die Verwertungsgesellschaft Recht zugesprochen.
Dann landete man vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Niederlage die man dort erlitt, lässt sich kaum beschreiben. Im inzwischen vorliegenden Urteil heißt es: "Die Beklagte [GEMA] ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen." Eine Ohrfeige, den der BGH nicht unkommentiert lässt.
Dieser Sachverhalt würde sich aus den Verträgen ergeben, die mit den "Wahrnehmungsberechtigten" geschlossen wurden. Wahrnehmungsberechtigte sind die Urheber der Musik. Erwähnt würde in diesen Verträgen alles, so der Bundesgerichtshof. Aber eben nicht die für den Rechtsstreit relevante Passage. Man würde zwar "bestimmte Rechte zur Nutzung von Musikwerken im lnternet" wahrnehmen. "Von einer Nutzung der Musikwerke zu Werbezwecken ist hier jedoch keine Rede". Vielmehr würde der Vertrag in eine gänzlich andere Richtung laufen.
Aus dem Urteil des BGH: "Mit dieser Bestimmung werden der Beklagten jedoch keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt. Vielmehr ist dort ausdrücklich festgehalten, dass die Befugnis des Berechtigten, die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes (mit oder ohne Text) zur Herstellung von Werbespots der Werbung betreibenden Wirtschaft, z.B. im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), zu erteilen, unberührt bleibt."
Das Urteil des BGH hat für die Werbeagentur zwar nun für Klarheit gesorgt. Die GEMA dürfte nun jedoch einem regelrechten Berg an Fragen gegenüberstehen. Nach Interpretation des Urteils darf die GEMA nämlich keine Gebühren von Werbeagenturen einziehen, die selbstständig Musik komponieren lassen. Was ist jedoch, wenn andere Werbeagenturen bereits bezahlt haben? Wird man die Wahrnehmungsverträge nun umgestalten? Oder läuft gar alles darauf hinaus, dass der Musiker seine Ansprüche direkt beim Nutzer (der Werbeagentur) einfordern muss? Viele ungeklärte Fragen, die auf eine Antwort warten.
Die GEMA scheint bislang noch an einer Stellungnahme zu arbeiten.
(via nmz, thx!)
(Bilder via Ghandy & bundesgerichtshof, thx!)
Super Sache :T GEMA Bier trinken Bier trinken, bis zum abwinken abwinken :D...
Die GEMA hatte einen Prozess gegen eine Werbeagentur führen müssen. Falsch... Die Werbeagentur Heye klagte hier gegen die GEMA... Nach Interpretation des Urteils darf die GEMA nämlich keine Gebühren von Werbeagenturen einziehen, die selbstständig Musik komponieren l...
Also bitte GULLI schreibt das unmissverständlich in den Artikel, die Kiddis kriegen sonst wieder Anfälle. Was hat denn das mit "Kiddie" sein zutun? Ich hab das auch so verstanden und hab mich sehr gewundert.. und ich bin kein "Kiddie" .. also komm mal...
Meine güte das ist ja wieder mal so was von unpräzise formuliert das wieder alle es vollkommen falsch verstehen. in der Urteilsbegründung steht ganz klar ... "Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht be...
Das interessiert mich auch gerade, wie kommt die Gema dazu, für Werbemusik Geld zu verlangen?? Ich meine wenn ich meine eigene Musik mit eigener Melodie und Text in Werbung einbaue, was hat dann die Gema damit am Hut? Wenn die Forderung nicht gerechtfertig war... W...